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Corona: Maifeiern im Eifelkreis müssen ausfallen

 

Die Corona-Krise trifft weiterhin das Brauchtum im Eifelkreis. Nachdem bereits das traditionelle Hüttenbrennen vor dem Hintergrund der Pandemie ausfallen musste, sind auch in diesem Jahr Maifeiern im herkömmlichen Umfang voraussichtlich nicht möglich.

 

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist auf die bis einschließlich 25.04.2021 geltenden Regeln nach der 18. Coronabekämpfungsordnung des Landes hin. Demnach ist

beispielsweise das Errichten eines Maibaumes nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre werden nicht

mitgezählt.

 

Darüber hinaus sind Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum oder in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen grundsätzlich untersagt. Auch der

Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt.


Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 19.04.2021

 

Maifeiern 1

Maifeiern 2

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