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Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die „Satzung über die Reinigung öffentlicher
Straßen der Ortsgemeinde Olzheim“ vom 06.09.2001 hin.
 

Die Reinigungspflicht obliegt nach der Satzung den Eigentümern und sonstigen
Nutzungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch die
Straße erschlossen sind bzw. die an die Straße angrenzen.
Die Pflicht zur Säuberung der Straßen umfasst insbesondere die Beseitigung von
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und Unrat jeder Art bis zur Straßenmitte, in
den Seitengräben sowie in den Straßenrinnen.
Das Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich
nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das
Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und
Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar
und können mit einer Geldbuße geahndet werden.


Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Örtliche Ordnungsbehörde -

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